Der Kirchenvorstand der Gemeinde St. Franziskus-Xaverius setzt sich nach der letzten Wahl wie folgt zusammen:
|
Pastor Christian Conrad Vorsitzender des Kirchenvorstandes Pfarrverwalter der Pfarrei St. Franziskus-Xaverius Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. |
gewählt am 7./8. November 2015
gewählt am 17./18. November 2018
Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammengefasst im „Codex Juris Canonici“. Daneben gibt es noch ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer.
Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person „Kirchengemeinde“.
Das heißt, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen natürlichen oder juristichen Personen schließen will, so sind Vertragspartner der Kirchengemeinde die Mitglieder des Kirchenvorstandes.
Gewählt wird jeweils die Hälfte des Kirchenvorstandes in zwei Wahlperioden direkt von den Gemeindemitgliedern.
Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fast anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.
In der Regel tagt der Vorstand einmal im Monat, zur Sitzung muss schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.